Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Tätigkeit der Dv-itec, private Arbeitsvermittlung ist die Vermittlung von Arbeitslosen, Personen mit Handicap (Schwerbehinderung, psychische Störungen, Suchterkrankungen) sowie anderen Arbeitssuchenden aller Berufe.
Seitens der Dv-itec wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die Dv-itec übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
Die Dv-itec übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
Die Dv-itec übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.
Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeiten der Dv-itec ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Dv-itec schließen eine Haftung der Dv-itec aus.
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit in diesen Bedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem SGB III (Sozialgesetzbuch) über Arbeitsförderung anzuwenden.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit
Alle Unterlagen, die dem Arbeitnehmer von der Dv-itec zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Dv-itec. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, jedoch können diese während der Geschäftsöffnungszeiten gegen Unterschrift vom Bewerber abgeholt werden.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen/Arbeitssuchenden auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluß zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Monaten zu bestätigen.
Die Dv-itec wird Kenntnisse des Arbeitssuchenden feststellen sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung und ein Berufscoaching durchführen, ebenso werden professionelle Bewerbungsunterlagen und eine Kurzbewerbung für die interne Kartei erstellt.
Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch werden von DV-itec nicht erstattet. Allerdings besteht die Möglichkeit dass ihre zuständige Agentur für Arbeit/ARGE diese übernimmt.
Honorarvereinbarungen
Kostenlos ist die Vermittlung für den/die Arbeitnehmer wenn diese/r in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit/ARGE ist.
Für Arbeitnehmer/Arbeitssuchende, die nicht in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins sind, ist folgendes Honorar veranschlagt:
für einen Praktikumsplatz (Dauer mind. 8 Tage) 50,00 €
für eine 400€ -Beschäftigung in Höhe von 100,00 €
für eine Teilzeitbeschäftigung (15 – 20 Stunden pro Woche) 175,00 €
für eine Vollzeitbeschäftigung bis 2500 € monatliches Gehalt 350,00 €
für eine Vollzeitbeschäftigung bis 3500 € monatliches Gehalt 450,00 €
für eine Vollzeitbeschäftigung ab 3500 € monatliches Gehalt 500,00 €
für eine Vollzeitbeschäftigung ins europäische Ausland 700,00 €
für eine Vollzeitbeschäftigung ins nichteuropäische Ausland 900,00 €
Unser Honorar ist zahlbar bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluß. Je nach Fall und Situation, kann auch eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden.
Bei Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis auf Honorarbasis gilt die 20% Regel (zzgl. Mwst.). Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich nach zu Stande kommen eines Arbeitsvertrages davon in Kenntnis zu setzten.
Die Rechnungserstellung erfolgt nach Vorlage der ersten Verdienstbescheinigung, aus der das erste Monatsbruttoentgelt, bzw. das erste Monatseinkommen ersichtlich wird. Sollte dem Vermittler - aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat - eine Berechnung des Vermittlungshonorars nicht möglich sein, so ist der Vermittler berechtigt, von dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung von 1000 € zu verlangen.
Für Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und das Arbeitslosengeld oder -hilfe des Arbeitsamtes beziehen, können einen Vermittlungsgutschein beim Arbeitsamt beantragen. Ebenso verhält es sich bei Bewerbern, die einer Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme nachgehen. Ausschlaggebend für die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die Dv-itec ist der jeweils auf dem Gutschein stehende Betrag (nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf 2.000 €).
Die Vergütung wird nach sechswöchiger Beschaffung ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 1.000 €, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die Dv-itec gezahlt. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung - mit Versicherungspflicht bestand.
Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vorneherein auf Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der Dv-itec angenommen.
Vereinbarungen zum Datenschutz
Mit Anerkennung der AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der Dv-itec zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.
Alle der Dv-itec zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.
Zahlungsbedingungen
Auf zu zahlende Honorarbeträge für Selbstzahler wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt bis spätestens vier Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Sollte der Betrag ohne ersichtlichen Grund, weder in Raten noch in der ganzen Summe eingegangen sein, so beauftragen wir umgehend ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung.
Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines, durch die Dv-itec vermittelten, Arbeitsvertrages an die Dv-itec zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird er nicht vom Vermittelten an die Dv-itec ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung des unten eingetragenen Betrages - eventuell in Teilbeträgen - zuständig.
Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
Erfüllungsort ist 84323 Massing, Gerichtsstand: Amtsgericht Eggenfelden
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Nebenabreden und Vertragsenderungen, -ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand der AGB`s 10.10.2007